Biometrie
Was ist Biometrie?
Unter Biometrie versteht man das Erkennen einer Person auf Grund von äusserlich erkennbarer Eigenschaften. Dies kann unter anderem mittels eines Bildes des Gesichts geschehen, auf Grund eines Fingerabdrucks, der typischen Gangart oder Haltung einer Person, der Stimme, der DNS oder dem typischen Muster der Iris (Regenbogenhaut) des Auges.
Biometrie in Ausweisdokumenten
Schon seit längerem werden biometrische Daten in Ausweisdokumenten erfasst: Eine Gesichtsfotografie, die Körpergrösse und die Augen- und Haarfarbe. Da sich die Augen- und Haarfarbe heutzutage leicht ändern lassen, werden diese in aktuellen Ausweisdokumenten nicht mehr erfasst.
Dafür sollen im Pass 10 neu auch die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger erfasst werden.
In den alten Ausweisdokumenten waren die biometrischen Daten aufgedruckt: Die Körpergrösse im Text und ein Foto des Besitzers. Im Pass 06 wie auch im Pass 10 werden diese Informationen (im Pass 10 zusätzlich auch die Fingerabdrücke) auf einem per Funk auslesbaren Chip gespeichert.
Probleme
Die auf dem Ausweisdokument gespeicherten Informationen sind aber nicht bloss im Dokument selber gespeichert, sondern werden auch im Informationssystem Ausweisschriften (ISA) abgelegt. (Auf diese zentrale Datenbank gehen wir in einem eigenen Artikel ein.)
Bisher wurden Fingerabdrücke bloss in einem gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren, bei der Abklärung einer strafbaren Handlung oder im Rahmen eines Asylverfahrens erfasst und in der zentralen Datenbank AFIS (Automatisiertes Fingerabdruckidentifizierungssystem) abgelegt [1]. Neu werden bei der Ausstellung eines Passes (in Zukunft auch einer Identitätskarte) jedem Bürger die Fingerabdrücke abgenommen und im erwähnten zentralen Informationssystem Ausweisschriften (ISA) gespeichert.
Um sicherzustellen, dass der Träger eines Passes auch wirklich die berechtigte Person ist, wird man die Fingerabdrücke mit den auf dem Ausweis gespeicherten Informationen vergleichen. Dazu ist keine zentrale Speicherung nötig.
Ebenfalls ist es unnötig, den kompletten Fingerabdruck als Bild zu speichern. Es würde reichen, bloss bestimmte Eigenschaften des Fingerabdrucks für einen Vergleich vorzuhalten. Die Speicherung eines hochauflösenden Bildes ist problematisch, weil sich damit leicht eine Fingerabdruckattrappe herstellen lässt [2].
Da wir alle Fingerabdrücke an unzähligen Orten hinterlassen (im Bus, auf einem Glas im Restaurant, ...) und sie leicht kopiert werden können, dient deren Erfassung nicht der Verbesserung der Fälschungssicherheit unserer Ausweise.
Fazit
- Die Speicherung der Fingerabdrücke auf einem Ausweis bietet keine zusäztliche Fälschungssicherheit (Fingerabdrücke lassen sich leicht kopieren).
- Mit dem Pass 10 wird eine zentrale Datenbank mit den Fingerabdrücken aller Schweizer eingeführt.